Online Versammlung

Eine virtuelle versammlung bietet viele Möglichkeiten

Gerade in Zeiten der Einschränkung des öffentlichen Lebens wie sie aktuell im Zuge der Corona-Pandemie erfolgt, zeigt sich der besondere Nutzen dieser Versammlungsform. Der Austausch der Teilnehmer kann zeitgemäß und bedarfsgerecht gestaltet werden, ohne Risiken eingehen zu müssen. Und bei einer räumlich weit verstreuten Verteilung der Teilnehmer ist sie auch in normalen Zeiten äußerst vorteilhaft und praktikabel. Denn die Teilnehmerzahl ist unbegrenzt und die klassischen Funktionen wie Bild-, Ton- und Bildschirmübertragung werden in Echtzeit unterstützt. Die Handzeichen-Funktion zeigt an, wenn man etwas sagen möchte oder an einer offenen Abstimmung  teilnimmt. So sind mit meetingswitch auf vielfältige Weise Vorstands- oder Aufsichtsratssitzungen, Haupt- oder Betriebsversammlungen oder Mitgliederversammlungen von Vereinen in guten wie in schwierigen Zeiten zu realisieren.

Präsentieren, diskutieren, abstimmen, wählen:
einfach und sicher im meetingpoint in meetingswitch.

  • Ohne Installation sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform über Server ausschließlich in Deutschland
  • Fristgerechte Einladung mit Tagesordnung
  • Vorabregistrierung der Teilnehmer möglich
  • Dokumentation der Anwesenheiten
  • Offene oder geheime Abstimmungen
  • Videokonferenzraum inklusive (oder eigenen Anbieter verwenden)
  • Kostengünstiger und klimaverträglicher als die Präsenzversammlung

jetzt mehr Informationen erhalten

Eine begleitende, sichere Webseite für die Stimmabgabe aller Wahlberechtigten

Wenn Personen, Themen oder bestimmte Fragen zur Wahl resp. Abstimmung anstehen, lassen sich diese durch den Versammlungsleiter einfach und sicher im Wahlsystem der begleitenden Webseite einstellen und  für einen vorab exakt definierten Zeitrahmen aktivieren. Die anschließenden Ergebnisse werden in Form von Diagrammen ausgewiesen und können den Versammlungsteilnehmern direkt angezeigt werden. Oder sie werden mit einer follow-up E-Mail übermittelt. Sowohl offene als auch geheime Wahlen und Abstimmungen sind auf diesem Wege datenschutzkonform  und schnell durchzuführen.

Technisch kein Problem, rechtlich zulässig

Voraussetzung für die Durchführung ist, dass die Satzung eine solche Alternative zur Präsenzversammlung ausdrücklich vorsieht oder dass sämtliche Mitglieder dem Verfahren zustimmen.
Das Ende März 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht macht es möglich, dass online-Mitgliederversammlungen nun auch ohne ausdrückliche Ermächtigung in der Satzung durchgeführt werden. Diese Ausnahmen gelten allerdings z.Zt. nur bis 31.12.2021.

Wichtige Vorraussetzungen

Für eine ordnungsgemäße Einberufung gelten die satzungsmäßigen Fristen und eine rechtzeitige Mitteilung aller erforderlichen Login-Daten an die Mitglieder. Die Einladung per E-Mail ist zulässig, sofern alle Mitglieder über diesen Weg erreichbar sind und in Kenntnis gesetzt werden können.
Der eigentliche Versammlungsablauf lässt sich dann wie bei einer traditionellen Präsenzversammlung organisieren und durch einen Versammlungsleiter steuern. Die einzelnen Redebeiträge können mündlich oder in Textform eingebracht werden.